Grundschutzgesetz für Katzen:

§1 Kost

Nur eine regelmäßig und qualitativ gut gefütterte Samtpfote, geht nicht fremd „essen“. Es sei denn, es ist ihr Job oder ihre Passion.

Absatz 1

Sollte das zarte, halbverhungerte Wesen tatsächlich sein Futter verschmähen, so könnte man spätestens nach der 10ten geöffneten Futterdose (jede mit einer anderen Geschmacksrichtung) sicher sein, dass etwas nach ihrem Geschmack doch noch dabei ist. Ansonsten ist sie entweder krank, oder überfordert von dem Angebot und ihre Menschen könnten mit der Zeit verarmen.

§2 Logis

Wir dürfen nicht gegen unseren Willen festgehalten werden.

Absatz 1

Ist diese „Quarantäne“ tatsächlich zu unserem Schutz und dient wirklich nur zu unserem Besten, so dulden wir diese mal mehr, mal weniger mit lautem Protestgemaunze.

Absatz 2

Ist dies nicht der Fall, so laden wir die jeweilig „Angeklagten“ unverzüglich vor das jüngste Gericht, wo sie im „Namen des Katzenvolkes“ rechtsmäßig verurteilt werden. Basta!

§3 Ausstattung

Der Sofatiger muss nicht zur Wohnung passen, sondern die Wohnung zu ihm.

Absatz 1

Es empfiehlt sich mittels eines vorbeugenden Katastrophenplan –„was tun - wenn – dann“. Eine Bedürfnisanalyse zu entwickeln, um das artgerechte Wohlfühlkonzept für Ihre Fellnase sicherzustellen. Schließt in der Regel die Bereiche Nahrung, Toilette, Pflege, Beschäftigung, wie die Spielzeugkiste mit ein.

§4 Zuwendung

Wer seine Fellbande nicht mit ihrem Wesen entsprechenden Zuwendungen versorgt, wie beispielsweise: Spielen, Reden, Kraulen, wird mit Schweigeentzug nicht unter 12 Stunden, von ihr bestraft.

Absatz 1

Denken sie daran, sie haben mit ihrer Katze einen wertvollen Mitarbeiter eingestellt. Wollen sie nun wirklich einen Streik riskieren?

§5 Pflege

Die gepflegte Katze erkennt man am Fell, „Regenwetter“- die Frisur sitzt, „Sonnenhitze“- die Frisur sitzt, „Tornado“- die Frisur sitzt.

Absatz 1

Daher empfehlen wir selbst für Kurzhaarkatzen eine Kammmassage. Hilft insbesondere die Durchblutung zu fördern und damit auch die Katzengesundheit wie auch die gemeinsame Bindung vollständig zu stärken.

§6 Urlaub/ Freizeit

Wirklich jede einzelne Katze, hat das unanfechtbare Recht artgerecht zu leben.

Absatz 1

Daher ist es für die Dosis sinnvoll, entweder arbeiten zu gehen damit ihre Samtpfote ihrer Bestimmung oder anderen Samtpfoten nachgehen kann.

§7 Medizinische Vorsorge als Fürsorgepflicht

Dies betrifft die Katze wie deren Halter. Jedoch könnte man bei besonders wehrhaften Katzen eine spezielle Versicherung zum Schutz der Tierärzte, in Erwägung ziehen.

Absatz 1

Insbesondere verspielte, verängstige oder die Rabaukenkatzen neigen zu Verletzungen. Daher stets ein Notfallkoffer (siehe Rettungssanitäter) und die Adresse sämtlicher Tierärzte in 100 km Umgebung bereithalten.

Absatz 2

Für die seelische Gesundheit ist außerdem die Vorsorge von geplagten Kätzchen oder entnervten Haltern, ein wesentlicher Bestandteil. Hier könnte man Bachblüten einsetzen, in kleiner Verabreichung. Lassen sie sich evtl. besser von Ihrem Apotheker oder Therapeuten beraten. Keine intravenöse Gabe!!